» 27.05.2025
Mit dem Beschluss vom 20.05.2025 hat die Landesregierung Klarstellungen zu den Anwendungskriterien für die IRAP - Begünstigung ab dem Steuerjahr 2025 geliefert. Die Senkung um 1,22 Prozentpunkte (somit 2,68% - Steuersatz statt 3,9%) ab dem Steuerjahr 2025 wurde durch das Haushaltsgesetz 2025 für die Arbeitgeber eingeführt, welche ihren Mitarbeitern zusätzliche Lohnelemente als die im nationalen Kollektivvertrag vorgesehen gewähren. Mit dem Beschluss 322 wurden nun die notwendigen Klarstellungen zu den Anwendungskriterien definiert.
» 20.05.2025
mit Pressemitteilung vom 16. Mai 2025 ( comunicato stampa del 16 maggio 2025) hat das Statistikinstitut Istat bekannt gegeben,
» 13.05.2025
Sehr geehrte Kunden, In seinem Rundschreiben Nr. 90 vom 12. Mai 2025 hat das NISF die vollständigen Beitragsbefreiungen zugunsten privater Arbeitgeber erläutert, die bis zum 31. Dezember 2025 junge Menschen
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