News
» 30.11.2020
Sehr geehrte Kunden,
mit Dringlichkeitsverordnung Nr. 73 des Landeshauptmannes vom 27. November 2020 (siehe Anhang) wurden die bisherigen Einschränkungen weitgehend aufgehoben.
» 27.11.2020
Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter 2020: Berechnung Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer
Anlässlich der Weihnachtsfeiertage gewähren viele Betriebe ihren Mitarbeitern Zuwendungen, die sowohl in Form von Geldbeträgen als auch in Sachleistungen erbracht werden können. Die Sozialversicherungs- und Einkommenssteuerberechnung ist allerdings unterschiedlich.
» 27.11.2020
Das Zentralinstitut für Statistik ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Oktober 2020 102,00 beträgt.
» 19.11.2020
Sehr geehrte Kunden,
in Bezug auf die Möglichkeit, die Corona-Tests in den Unternehmen durchzuführen, leiten wir im Anhang die Mitteilung des Sanitätsbetriebes weiter und teilen Ihnen Folgendes mit:
» 18.11.2020
Sehr geehrte Kunden,
heute wurde die in Anlage beigefügte Dringlichkeitsverordnung Nr. 70 vom 17.11.2020 veröffentlicht.
» 14.11.2020
Sehr geehrte Kunden,
mit Dringlichkeitsverordnung Nr. 69 des Landeshauptmannes vom 12. November 2020 (siehe Anhang) wurden auch für gewerbliche Tätigkeiten und Dienstleistungsberufe neue Maßnahmen eingeführt. Die Bestimmungen sind vom 14. November bis einschließlich 29. November 2020 gültig.
» 09.11.2020
Sehr geehrte Kunden
mit Dringlichkeitsverordnung des Landeshauptmannes Nr. 68 vom 8. November 2020 (siehe Anlage) wurden die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in ganz Südtirol verschärft. Die Verordnung tritt am Montag, 9. November 2020, in Kraft.
» 06.11.2020
Sehr geehrte Kunden,
mit Dringlichkeitsverordnung Nr. 65 des Landeshauptmannes vom 5. November (siehe Anlage), wurden die Cluster-Gemeinden neu definiert, in denen zusätzliche Regeln für die Eindämmung des Coronavirus gelten.
» 05.11.2020
Sehr geehrte Kunden,
mit Dringlichkeitsverordnung Nr. 64 des Landeshauptmannes vom 4. November (siehe Anlage), wurden die Cluster-Gemeinden neu definiert, in denen zusätzliche Regeln für die Eindämmung des Coronavirus gelten.
» 04.11.2020
Sehr geehrte Kunden, mit Dringlichkeitsverordnung Nr. 63 des Landeshauptmannes vom 3. November (siehe Anlage), wurden strengere Maßnahmen zur Covid-Eindämmung beschlossen.
» 04.11.2020
Sehr geehrter Kunde,
mit Dringlichkeitsverordnung Nr. 50 des Landeshauptmannes vom 30. Oktober (siehe Anhang), wurden strengere Maßnahmen zur Covid-Eindämmung beschlossen.