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» 08.01.2015

ACI-Tabellen für das Jahr 2015 veröffentlicht

Die vom ACI ausgearbeiteten Aufstellungen mit den für das Jahr 2015 geltenden Kilometerkosten für Autos und Motorräder sind im Amtsblatt Nr. 294 vom 19/12/2014 veröffentlicht worden. Diese Tabellen sind für die Berechnung der Sozialversicherungs- und Steuerbemessungsgrundlage der Naturalentlohnung (Fringe benefit) für Firmenfahrzeuge notwendig, wenn diese den Angestellten oder den andauernd und koordinierten Mitarbeitern sowohl für betriebliche als auch private Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Für die Berechnung der Naturalentlohnung von betrieblich und privat genutzten Autos und auch Motorrädern wird ein Wert in Höhe von 30 % jenes Betrages herangezogen, der sich anhand der festgelegten ACI-Kilometerkosten für eine konventional festgelegte Anzahl von jährlich 15.000 gefahrenen Kilometern ergibt. Bezahlt der Arbeitnehmer für die private Nutzung ein Entgelt, so gilt als Naturalentlohnung nur der Differenzbetrag zwischen dem pauschal berechneten Wert und dem vom Mitarbeiter einbehaltenen Betrag.

Sollte das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, so gelangt die allgemeine Regel zur Anwendung, laut welcher sich die Steuerbemessungsgrundlage aus dem auf dem Markt üblichen Mietpreis für das Modell und Fabrikat ergibt.

Falls in der ACI-Tabelle das genutzte Fahrzeug nicht angeführt ist, dann werden für die Berechnung der Naturalentlohnung die Kilometerkosten eines ähnliches Fahrzeuges verwendet.

Die Tabelle ist auf der Internetseite www.aci.it abrufbar.

Für evenutelle Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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