News
» 19.01.2015
“Bonus 80 Euro” auf unbestimmte Zeit
Der Steuerbonus für Arbeitnehmer, der für das Jahr 2014 versuchsweise eingeführt wurde, ist jetzt auf unbestimmte Zeit ausgedehnt worden. Die jährliche Höchstgrenze wurde von Euro 640 auf Euro 960 angepasst.
Die Begünstigung steht weiterhin jenen Arbeitnehmern zu, die nach Abzug der Steuerfreibeträge für Lohneinkommen noch eine Lohnsteuer entrichten müssen. Die Höhe des Steuerbonus wird wie folgt berechnet:
· bei einem Gesamteinkommen unter Euro 24.000: Euro 960
· bei einem Gesamteinkommen zwischen Euro 24.000 und Euro 26.000: Euro 960 x (Euro 26.000 – Gesamteinkommen) / Euro 2.000
· bei einem Gesamteinkommen über Euro 26.000: Null
Die Auszahlung der Abfertigungsquote auf dem Lohnstreifen wird bei der Berechnung des Gesamteinkommens nicht berücksichtigt.
Der Steuerbonus muss von den Steuersubstituten ausbezahlt und an die Einkommenszeiträume angepasst werden. Die Summe des gewährten monatlichen Steuerbonus kann mittels Einzahlungsmodell F24 kompensiert werden.
Der Arbeitnehmer kann dem Arbeitgeber mitteilen, dass der Steuerbonus nicht zur Anwendung gelangen soll.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
· bei einem Gesamteinkommen unter Euro 24.000: Euro 960
· bei einem Gesamteinkommen zwischen Euro 24.000 und Euro 26.000: Euro 960 x (Euro 26.000 – Gesamteinkommen) / Euro 2.000
· bei einem Gesamteinkommen über Euro 26.000: Null
Die Auszahlung der Abfertigungsquote auf dem Lohnstreifen wird bei der Berechnung des Gesamteinkommens nicht berücksichtigt.
Der Steuerbonus muss von den Steuersubstituten ausbezahlt und an die Einkommenszeiträume angepasst werden. Die Summe des gewährten monatlichen Steuerbonus kann mittels Einzahlungsmodell F24 kompensiert werden.
Der Arbeitnehmer kann dem Arbeitgeber mitteilen, dass der Steuerbonus nicht zur Anwendung gelangen soll.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.