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» 13.01.2015
Innerhalb 31/01/2015 elektronische Meldung des Personalstands zum 31/12/2014
Die Landesabteilung Arbeit weist darauf hin, dass Privatbetriebe und öffentliche Körperschaften, welche der Pflichtvermittlung unterliegen, innerhalb 31. Januar 2015 die elektronische Meldung des Personalstands vornehmen müssen. Betroffen sind alle Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitern.
Die elektronische Meldung muss nur dann erfolgen, wenn sich seit der letzten Meldung die Personalsituation so geändert hat, dass diese auch eine Veränderung der Pflichtquote für Menschen mit Behinderung bewirkt.
Die Meldung muss über die Internetseite http://www.cliclavoro.gov.it/(prospettoinformativo) dem Arbeitsministerium übermittelt werden.
Wird die Meldung nicht, oder in einer anderen Form als der elektronischen vorgenommen, so ist für den Betrieb eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 635,11 Euro vorgesehen. Bei einer verspäteten Meldung kommen noch 30,76 Euro für jeden Tag der Verspätung dazu.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Die Meldung muss über die Internetseite http://www.cliclavoro.gov.it/(prospettoinformativo) dem Arbeitsministerium übermittelt werden.
Wird die Meldung nicht, oder in einer anderen Form als der elektronischen vorgenommen, so ist für den Betrieb eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 635,11 Euro vorgesehen. Bei einer verspäteten Meldung kommen noch 30,76 Euro für jeden Tag der Verspätung dazu.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.