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» 21.03.2015
Jobs Act – Die neue Arbeitslosenunterstützung NASpI
Für die Arbeitnehmer, welche unfreiwillig ihre Beschäftigung verloren haben, steht ab dem 01. Mai 2015 die neue Arbeitslosenunterstützung (Nuova prestazione di Assicurazione Sociale per l’Impiego - NASpI) zu, die die Leistungen der ASpI und der Mini-ASpI ersetzt und die Arbeitslosigkeit ab dem 01. Mai 2015 betrifft.
Damit die Mitarbeiter Anrecht auf die NASpI haben, bedarf es zum unfreiwilligen Verlust der Beschäftigung gleichzeitig noch folgender Voraussetzungen:
- den Arbeitslosenstatus inne haben
- in den vier Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 13 Beitragswochen geltend machen
- 30 effektive Arbeitstage, unabhängig von den Mindestbeiträgen, in den zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit.
Auch bei einer Kündigung aus gerechtfertigtem Grund oder einer einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen des „Fornero-Verfahren“ kann die Arbeitslosenunterstützung NASpI beantragt werden.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
- den Arbeitslosenstatus inne haben
- in den vier Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 13 Beitragswochen geltend machen
- 30 effektive Arbeitstage, unabhängig von den Mindestbeiträgen, in den zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit.
Auch bei einer Kündigung aus gerechtfertigtem Grund oder einer einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen des „Fornero-Verfahren“ kann die Arbeitslosenunterstützung NASpI beantragt werden.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.