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» 21.03.2015

Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen zur monatlichen Abfertigungszahlung

Das Stabilitätsgesetz 2015 hat die Möglichkeit für die Arbeitnehmer vorgesehen, für den Zeitraum vom 1. März 2015 bis 30. Juni 2018 die monatliche Auszahlung der neu angereiften Abfertigung auf dem Lohnstreifen zu beantragen. Dies betrifft auch die Abfertigung, welche bei einem Zusatzrentenfonds eingezahlt wird.
Diese Möglichkeit ist ausschließlich privaten Arbeitnehmern vorbehalten, die seit mindestens 6 Monaten beim Betrieb beschäftigt sind. Davon ausgenommen sind die Hausangestellten und die landwirtschaftlichen Mitarbeiter.

Die getroffene Entscheidung für die monatliche Abfertigungszahlung kann bis zum 30. Juni 2018 nicht mehr widerrufen werden.

Die Auszahlung der monatlichen Abfertigung erfolgt im folgenden Monat nach Antragstellung. Beiliegend das Antragsformular (Qu.I.R.), das von den Mitarbeitern ausgefüllt werden muss.

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

Anlage: Formular
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