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» 21.04.2015
Geringfügige Zusatzarbeit (Voucher) – Neue Obergrenzen für das Jahr 2015
Das INPS hat die neuen Obergrenzen für die geringfügige Zusatzarbeit (Voucher) für das Jahr 2015 bekanntgegeben, die aufgrund der Steigerung der Lebenshaltungskosten laut ISTAT-Kodex für das Jahr 2014 aufgewertet wurden.
Die neuen Obergrenzen sind wie folgt festgelegt worden:
- Euro 5.060,00 netto (entspricht einem Bruttobetrag von Euro 6.746,00) für alle Arbeitgeber
- Euro 2.020,00 netto (entspricht einem Bruttobetrag von Euro 2.693,00) pro Arbeitgeber, die eine wirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.
- Euro 5.060,00 netto (entspricht einem Bruttobetrag von Euro 6.746,00) für alle Arbeitgeber
- Euro 2.020,00 netto (entspricht einem Bruttobetrag von Euro 2.693,00) pro Arbeitgeber, die eine wirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.