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» 13.04.2015
INPS Berichtigungsmeldungen betreffend die „Kleine Mobilität“
Das INPS versendet Berichtigungsmeldungen betreffend die „Kleine Mobilität“. Es handelt sich dabei um jene Verlängerungen und Umwandlungen für Mitarbeiter, die im Jahr 2012 angestellt wurden und deren Begünstigung noch in das Jahr 2013 fällt.
Für diese Begünstigung war vom damaligen Stabilitätsgesetz keine Finanzierung mehr vorgesehen und es kam dann zum Kompromiss, dass die im Jahr 2012 vorgenommenen Änderungen weiterhin finanziert werden.
Die Berichtigungsmeldungen durften aus diesem Grund nicht versandt werden.
Die Betriebe werden vom INPS daher via E-Mail noch die Mitteilung erhalten, in dem auf diesen Fehler hingewiesen wird und dass diese Berichtigungsmeldungen von Amts wegen annulliert werden.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Die Berichtigungsmeldungen durften aus diesem Grund nicht versandt werden.
Die Betriebe werden vom INPS daher via E-Mail noch die Mitteilung erhalten, in dem auf diesen Fehler hingewiesen wird und dass diese Berichtigungsmeldungen von Amts wegen annulliert werden.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.