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» 21.04.2015
Sommerpraktika – Rahmenabkommen für das Jahr 2015
Am 19. März 2015 wurde zwischen der Provinz Bozen und den Sozialpartnern das Rahmenabkommen zu den Sommerpraktika unterzeichnet.
Ein Ausbildungs- und Orientierungspraktikum können alle absolvieren, die eine Schule besuchen oder an einer Universität studieren. Sie können das Sommerpraktikum in der Zeit vom 1. Juni bis zum 30. September des jeweiligen Jahres absolvieren. Universitäts- oder Fachhochschulstudenten können während des ganzen Jahres Praktika durchführen, wobei diese trotzdem als Sommerpraktika gewertet werden. Zugelassen zu den Praktika sind außerdem alle, die die Schule oder die Universität vor nicht mehr als 12 Monaten abgeschlossen haben.
Es ist nicht möglich, während des Sommers ein Ausbildungs- und Orientierungspraktikum zu absolvieren, wenn die Praktikantin oder der Praktikant in Vergangenheit bereits Praktika von einer Gesamtdauer von 10 Monaten geleistet hat.
Mit dem Abkommen werden Praktika auch für Betriebe ohne abhängig Beschäftigte ermöglicht (z.B. Freiberufler, Handwerker oder Familienunternehmen ohne Mitarbeiter).
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Es ist nicht möglich, während des Sommers ein Ausbildungs- und Orientierungspraktikum zu absolvieren, wenn die Praktikantin oder der Praktikant in Vergangenheit bereits Praktika von einer Gesamtdauer von 10 Monaten geleistet hat.
Mit dem Abkommen werden Praktika auch für Betriebe ohne abhängig Beschäftigte ermöglicht (z.B. Freiberufler, Handwerker oder Familienunternehmen ohne Mitarbeiter).
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.