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» 21.04.2015

Verschleierte Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitern mit MwSt.-Position

Um verschleierte Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitern mit MwSt.-Position zu verhindern, wurde in der „Fornero-Reform“ festgelegt, dass es sich um eine andauernde und koordinierte Mitarbeit handelt, wenn zwei der folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
- Die Zusammenarbeit mit demselben Auftraggeber für einen Zeitraum von insgesamt 8 Monaten jährlich im Rahmen von zwei aufeinanderfolgenden Jahren;
- Der Mitarbeiter erhält für diese Zusammenarbeit ein Entgelt, das mehr als 80% seines Jahreseinkommens für zwei aufeinanderfolgende Jahre ausmacht (auch in dem Fall, dass Rechnungen an mehrere Betriebe ausgestellt werden, die allerdings gemeinsame Interessen verfolgen);
- Der Mitarbeiter verfügt über einen fixen Arbeitsplatz beim Auftraggeber.
 
Die beiden Voraussetzungen betreffend die Dauer der Zusammenarbeit und die Höhe des erzielten Einkommens in den zwei aufeinanderfolgenden Jahren, können zum ersten Mal in den Jahreszeiträumen vom 01/01/2013 bis zum 31/12/2013 und vom 01/01/2014 bis zum 31/12/2014 realisiert werden.
 
Falls die Nutzung der MwSt.-Position als unrechtmäßig eingestuft wird, so wird die Arbeitsleistung einer andauernd und koordinierten Mitarbeit eingeordnet und in ein befristetes Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit ab Beginn der Zusammenarbeit umgestuft, wenn für die ausgeübte Tätigkeit kein entsprechendes Projekt abgefasst wurde.
 
Diese Vermutung gilt nicht, wenn die Arbeitsleistung
-          theoretische Kenntnisse von hohem Niveau bedarf, die eine grundlegende Ausbildung notwendig macht oder technische und praktische Fähigkeiten erfordert, die durch umfangreiche Arbeitserfahrungen im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit angeeignet wurden und von einer Person ausgeübt wird, die ein Jahreseinkommen aus selbständiger Tätigkeit von nicht weniger als 1,25 mal das Mindesteinkommen für die Berechnung der Sozialbeiträge (Euro 13.050 für das Jahr 2015) vorweisen kann;
-          im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit ausgeübt wird, für die eine Eintragung in ein Berufsverzeichnis nötig ist und für die bestimmte Voraussetzungen notwendig sind.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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