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» 23.05.2015
Erhebung der Repräsentativität der Gewerkschaftsorganisationen (Confindustria)
Um den Betrieben die Möglichkeit zu geben, die effektive Vertretung der Gewerkschaftsorganisationen für die Verhandlung der gesamtstaatlichen Kollektivverträge zu erheben, wurde zwischen INPS, Confindustria, CGIL, CISL und UIL eine Vereinbarung unterschrieben.
Dem INPS wurde in dieser Vereinbarung die Aufgabe übertragen, die nötigen Informationen zu sammeln, auszuarbeiten und die Anzahl der Gewerkschaftsvollmachten im Rahmen der von der Confindustria unterschriebenen Kollektivverträge für den Zeitraum von Jänner bis Dezember eines jeden Jahres mitzuteilen.
Die Pflicht zur Erhebung der Vertretung der Gewerkschaftsorganisationen gilt nur für jene Betriebe, die bei der Confindustria (Unternehmerverband Südtirol) eingeschrieben sind und einen von der Confindustria auf gesamtstaatlicher Ebene abgeschlossenen Kollektivvertrag laut dem Abkommen beiliegender Liste anwenden.
Die Arbeitgeber teilen mittels Uniemens die für die Mitarbeiter angewandten Kollektivverträge, die den Gewerkschaften zugeteilten Kodexe und die Anzahl der eingeschriebenen Mitarbeiter an.
Das INPS wird die gesammelten Informationen ausarbeiten und lässt dann den einzelnen Gewerkschaftsorganisationen die Gesamtsummen aufgeteilt nach Kollektivverträgen, Betrieben und Provinzen zukommen. Weiters werden die erhobenen Zahlen dem CNEL für die zuständigen Aufgaben weitergeleitet.
Der erste Schritt besteht darin, dass sich die betroffenen Betriebe beim INPS vorab registrieren lassen. Den Betrieben wird daraufhin ein Autorisierungskodex zugewiesen, damit die Betriebe monatlich die Daten bezüglich der Gewerkschaftsvollmachten übermitteln können.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Die Pflicht zur Erhebung der Vertretung der Gewerkschaftsorganisationen gilt nur für jene Betriebe, die bei der Confindustria (Unternehmerverband Südtirol) eingeschrieben sind und einen von der Confindustria auf gesamtstaatlicher Ebene abgeschlossenen Kollektivvertrag laut dem Abkommen beiliegender Liste anwenden.
Die Arbeitgeber teilen mittels Uniemens die für die Mitarbeiter angewandten Kollektivverträge, die den Gewerkschaften zugeteilten Kodexe und die Anzahl der eingeschriebenen Mitarbeiter an.
Das INPS wird die gesammelten Informationen ausarbeiten und lässt dann den einzelnen Gewerkschaftsorganisationen die Gesamtsummen aufgeteilt nach Kollektivverträgen, Betrieben und Provinzen zukommen. Weiters werden die erhobenen Zahlen dem CNEL für die zuständigen Aufgaben weitergeleitet.
Der erste Schritt besteht darin, dass sich die betroffenen Betriebe beim INPS vorab registrieren lassen. Den Betrieben wird daraufhin ein Autorisierungskodex zugewiesen, damit die Betriebe monatlich die Daten bezüglich der Gewerkschaftsvollmachten übermitteln können.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.