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» 23.05.2015
Freistellungen für Tätigkeit an Wahlsitzen – Provinz Bozen
Am Sonntag 10. Mai 2015 und in einigen Gemeinden auch am Sonntag, 24. Mai 2015 finden in der Provinz Bozen die Wahlen für die Gemeinderäte und die Bürgermeister statt. Die Arbeitnehmer, die Funktionen in den einzelnen Wahlsitzen (als Präsidenten, Stimmzähler und Sekretäre, Vertreter der Parteien oder politischen Gruppierungen) inne haben, dürfen für die gesamte Dauer der Wahlen von ihrem Arbeitsplatz fernbleiben.
Für die Tätigkeit am Wahlsitz an Ruhetagen oder Feiertagen (auch der Pfingstmontag als Landesfeiertag) stehen den Angestellten eine zusätzliche Tagesentlohnung oder als alternative dazu ein zusätzlicher Ruhetag zu. Die Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber normal entlohnt, wenn die Tätigkeit am Wahlsitz an Arbeitstagen ausgeübt wird.
Beispiel Kolletivvertrag Handel: für die Tätigkeit am Wahlsitz am Sonntag und am Montag wird nur der Sonntag zusätzlich bezahlt bzw. mit einem zusätzlichen Ruhetag ausgeglichen. Der Montag (und eventuell auch der Samstag, wenn dies für die Vorbereitung des Wahlvorgangs notwendig ist) sind normale Arbeitstage und müssen als solche auch vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Die Angestellten haben Anrecht, den ganzen Tag von der Arbeit fern zu bleiben, auch wenn die Tätigkeit am Wahlsitz nur einen Bruchteil des Tages ausmacht. In den drei Gemeinden, in denen die Wahlen auch am 24. Mai 2015 stattfinden muss der Pfingstmontag als Feiertag behandelt werden.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Beispiel Kolletivvertrag Handel: für die Tätigkeit am Wahlsitz am Sonntag und am Montag wird nur der Sonntag zusätzlich bezahlt bzw. mit einem zusätzlichen Ruhetag ausgeglichen. Der Montag (und eventuell auch der Samstag, wenn dies für die Vorbereitung des Wahlvorgangs notwendig ist) sind normale Arbeitstage und müssen als solche auch vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Die Angestellten haben Anrecht, den ganzen Tag von der Arbeit fern zu bleiben, auch wenn die Tätigkeit am Wahlsitz nur einen Bruchteil des Tages ausmacht. In den drei Gemeinden, in denen die Wahlen auch am 24. Mai 2015 stattfinden muss der Pfingstmontag als Feiertag behandelt werden.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.