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» 28.05.2015
Regelung des Jahresurlaubes 2015
Wir möchten Sie an die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers bezüglich der Urlaubsregelung erinnern:
- der Mitarbeiter hat das Recht und darüber hinaus die Pflicht, jedes Jahr zwei Wochen des in dem Jahr anreifenden Urlaubs in Anspruch zu nehmen, welcher auf die entsprechende rechtzeitige Anfrage des Arbeitnehmers hin möglichst in einem Stück genossen werden kann;
- die restlichen zwei Wochen Urlaub müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem er angereift ist, beansprucht werden (vorbehaltlich davon abweichender Vereinbarungen im Kollektivvertrag). Innerhalb des 30/06/2015 muss der Arbeitgeber den Mitarbeitern die Möglichkeit geben, den im Laufe des Jahres 2013 angereiften und nicht genossenen Urlaub zu genießen.
Wir weisen darauf hin, dass die Nichtbeachtung dieser Regelung mit einer Verwaltungsstrafe von Euro 100,00 bis Euro 600,00 pro Mitarbeiter und Zeitraum geahndet wird.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
- die restlichen zwei Wochen Urlaub müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem er angereift ist, beansprucht werden (vorbehaltlich davon abweichender Vereinbarungen im Kollektivvertrag). Innerhalb des 30/06/2015 muss der Arbeitgeber den Mitarbeitern die Möglichkeit geben, den im Laufe des Jahres 2013 angereiften und nicht genossenen Urlaub zu genießen.
Wir weisen darauf hin, dass die Nichtbeachtung dieser Regelung mit einer Verwaltungsstrafe von Euro 100,00 bis Euro 600,00 pro Mitarbeiter und Zeitraum geahndet wird.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.