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» 25.06.2015
Vereinfachtes Verfahren für die Ausstellung des DURC online
Ab dem 01/07/2015 tritt das neue Verfahren in Kraft, das es allen Interessieren ermöglicht, auch den Betrieben selbst, die reguläre Zahlung der Beiträge an das INPS, das INAIL und – im Falle von Betrieben im Bauwesen – auch an die Bauarbeiterkasse unverzüglich über das Internet zu kontrollieren. Die nach erfolgter Kontrolle ausgestellte Erklärung hat eine Gültigkeit von 120 Tagen.
Mit diesem telematischen Verfahren haben die ermächtigten Personen die Möglichkeit, die erfolgte Bezahlung der vom Betrieb geschuldeten Beiträge in Echtzeit zu kontrollieren. Dies betrifft nicht nur die Zahlung der Beiträge für Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis, sondern auch für die andauernd und koordinierten Mitarbeiter (Cococo), die für den Betrieb tätig sind und die Beiträge, die von den Freiberuflern geschuldet werden.
Sollte in den Archiven aufscheinen, dass nicht alle Zahlungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, so wird vom Inps, vom Inail oder von der Bauarbeiterkasse dem Interessierten oder der bevollmächtigten Person mittels Zertifizierter E-Mail (PEC) eine Aufforderung geschickt, die darin angeführten Unregelmäßigkeiten innerhalb von 15 Tagen in Ordnung zu bringen. Verstreichen die 15 Tage ungenutzt, dann wird dem Antragsteller ein negativer Bescheid mit den offenen Beträgen und der Grund der Unregelmäßigkeit zugesandt.
Scheint in den Archiven des Inps, des Inail und der Bauarbeiterkassen die reguläre Bezahlung der Beiträge vonseiten des Betriebes auf, so wird die Bescheinigung über die reguläre Beitragszahlung automatisch ausgestellt. Diese hat eine Gültigkeit von 120 Tagen und kann für jeden vom Gesetz vorgesehenen Fall vorgelegt werden.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Sollte in den Archiven aufscheinen, dass nicht alle Zahlungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, so wird vom Inps, vom Inail oder von der Bauarbeiterkasse dem Interessierten oder der bevollmächtigten Person mittels Zertifizierter E-Mail (PEC) eine Aufforderung geschickt, die darin angeführten Unregelmäßigkeiten innerhalb von 15 Tagen in Ordnung zu bringen. Verstreichen die 15 Tage ungenutzt, dann wird dem Antragsteller ein negativer Bescheid mit den offenen Beträgen und der Grund der Unregelmäßigkeit zugesandt.
Scheint in den Archiven des Inps, des Inail und der Bauarbeiterkassen die reguläre Bezahlung der Beiträge vonseiten des Betriebes auf, so wird die Bescheinigung über die reguläre Beitragszahlung automatisch ausgestellt. Diese hat eine Gültigkeit von 120 Tagen und kann für jeden vom Gesetz vorgesehenen Fall vorgelegt werden.
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