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Neue Höchstgrenzen für Essensgutscheine ab 01/07/2015
Im Jahre 2005 hat die Finanzverwaltung festgelegt, dass die Verabreichung von Speisen und Getränken an die Mitarbeiter mittels elektronischen Essensgutscheinen von den traditionellen Essensgutscheinen in Papierform unterschieden werden muss. Die elektronischen Essensgutscheine waren vollständig von der Lohnsteuer und den Sozialabgaben befreit ist, da diese Leistung einer Betriebsmensa gleichgestellt wurde.
Ab dem 01/07/2015 wurde die Höchstgrenze der Befreiung der Essensgutscheine von Lohnsteuer und Sozialabgaben von einem täglichen Wert von Euro 5,29 auf Euro 7,00 angehoben, sofern diese Gutscheine in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Somit gilt die vorherige Interpretation der Finanzverwaltung als überholt.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.