News

» 14.09.2015

Beitrages für die Anstellung von Behinderten – Antrag innerhalb 30/09/2015

Privatbetriebe können beim Arbeitsamt, für die Anstellung von Personen mit einer Invalidität, bescheinigt durch die entsprechende Ärztekommission, von mindestens 46 % oder einer vom INAIL bescheinigten Invalidität von mindestens 34 % um einen Beitrag ansuchen. Der Beitrag wird auf die vom Betrieb entrichteten Sozialbeiträge berechnet.
Die Beiträge variieren in der Regel zwischen einem Minimum von 50 % und einem Maximum von 100 % der Sozialabgaben und werden für höchstens 8 Jahre vergeben. Unter besonderen Umständen kann der Beitrag bzw. die Dauer erhöht werden.

Der Antrag muss innerhalb 30/09/2015 eingereicht werden.

Zudem werden Beiträge für den Ankauf von technischen Hilfsgeräten (z. B. Anpassung eines Schreibtisches usw.) und für die Beseitigung von architektonischen Barrieren gewährt. Dazu stellen Betriebe, die eine Person mit Behinderung aufgenommen haben, einen Antrag an den Arbeitsservice beim Arbeitsamt.

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK