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» 14.09.2015
Beitrages für die Anstellung von Behinderten – Antrag innerhalb 30/09/2015
Privatbetriebe können beim Arbeitsamt, für die Anstellung von Personen mit einer Invalidität, bescheinigt durch die entsprechende Ärztekommission, von mindestens 46 % oder einer vom INAIL bescheinigten Invalidität von mindestens 34 % um einen Beitrag ansuchen. Der Beitrag wird auf die vom Betrieb entrichteten Sozialbeiträge berechnet.
Die Beiträge variieren in der Regel zwischen einem Minimum von 50 % und einem Maximum von 100 % der Sozialabgaben und werden für höchstens 8 Jahre vergeben. Unter besonderen Umständen kann der Beitrag bzw. die Dauer erhöht werden.
Der Antrag muss innerhalb 30/09/2015 eingereicht werden.
Zudem werden Beiträge für den Ankauf von technischen Hilfsgeräten (z. B. Anpassung eines Schreibtisches usw.) und für die Beseitigung von architektonischen Barrieren gewährt. Dazu stellen Betriebe, die eine Person mit Behinderung aufgenommen haben, einen Antrag an den Arbeitsservice beim Arbeitsamt.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Der Antrag muss innerhalb 30/09/2015 eingereicht werden.
Zudem werden Beiträge für den Ankauf von technischen Hilfsgeräten (z. B. Anpassung eines Schreibtisches usw.) und für die Beseitigung von architektonischen Barrieren gewährt. Dazu stellen Betriebe, die eine Person mit Behinderung aufgenommen haben, einen Antrag an den Arbeitsservice beim Arbeitsamt.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.