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» 28.09.2015
Die letzten Dekrete zum Jobs Act wurden veröffentlicht
Im Gesetzesanzeiger der Republik wurden die letzten gesetzesvertretenden Dekrete zum Gesetz 183/2014 veröffentlicht. Sie regeln die Bereiche der soziale Abfederungsmaßnahmen im Laufe eines Arbeitsverhältnisses, die Vereinfachung der Inspektionstätigkeiten im Bereich Arbeit, die Reform des Arbeitsservices und der Beschäftigungspolitik sowie die Vereinfachung der Verpflichtungen vonseiten der Bürger und Betriebe. Die Dekrete sind am 24/09/2015 in Kraft getreten.
Diese vier letzten Dekrete zum Jobs Act betreffen die folgenden Bereiche:
Neuregelung der sozialen Abfederungsmaßnahmen im Laufe eines Arbeitsverhältnisses:Neuordnung der sozialen Abfederungsmaßnahmen mit besonderem Augenmerk auf die Ordentliche und Außerordentliche Lohnausgleichskasse, den Solidaritätsverträgen und den Bilateralen Solidaritätsfonds.
Vereinfachung der Inspektionstätigkeit in den Bereichen Arbeitsrecht und Sozialversicherungen:Gründung eines Nationalen Arbeitsinspektorates, das die Tätigkeit der lokalen Arbeitsinspektorate, des INAIL, des INPS und der Sanitätseinheiten koordiniert und so eine Vereinfachung der Inspektionstätigkeiten mit sich bringen soll.
Neuregelung der Bestimmungen betreffend den Arbeitsservice und die Beschäftigungsmaßnahmen:Einrichtung einer Nationalen Agentur für die Beschäftigung (Anpal); Stärkung der Arbeitsvermittlung.
Vereinfachung der Verpflichtungen vonseiten der Bürger und Betriebe und andere Maßnahmen betreffend die Arbeitsverhältnisse und der Chancengleichheit: telematische Übermittlung des Einheitlichen Lohnbuches; vereinfachte Eingliederung von Personen mit Behinderung; Änderung des Art. 4 des Arbeiterstatuts betreffend die Überwachung der Mitarbeiter; neue Form der Bestätigung der freiwilligen Kündigungen mittels Vordruck, der vom Arbeitsministerium zur Verfügung gestellt wird.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass einige der in den Dekreten vorgesehen Bestimmungen sofort gültig sind, während der Großteil der Bestimmungen erst nach Veröffentlichung der entsprechenden Ministerialdekrete in Kraft treten wird.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Neuregelung der sozialen Abfederungsmaßnahmen im Laufe eines Arbeitsverhältnisses:Neuordnung der sozialen Abfederungsmaßnahmen mit besonderem Augenmerk auf die Ordentliche und Außerordentliche Lohnausgleichskasse, den Solidaritätsverträgen und den Bilateralen Solidaritätsfonds.
Vereinfachung der Inspektionstätigkeit in den Bereichen Arbeitsrecht und Sozialversicherungen:Gründung eines Nationalen Arbeitsinspektorates, das die Tätigkeit der lokalen Arbeitsinspektorate, des INAIL, des INPS und der Sanitätseinheiten koordiniert und so eine Vereinfachung der Inspektionstätigkeiten mit sich bringen soll.
Neuregelung der Bestimmungen betreffend den Arbeitsservice und die Beschäftigungsmaßnahmen:Einrichtung einer Nationalen Agentur für die Beschäftigung (Anpal); Stärkung der Arbeitsvermittlung.
Vereinfachung der Verpflichtungen vonseiten der Bürger und Betriebe und andere Maßnahmen betreffend die Arbeitsverhältnisse und der Chancengleichheit: telematische Übermittlung des Einheitlichen Lohnbuches; vereinfachte Eingliederung von Personen mit Behinderung; Änderung des Art. 4 des Arbeiterstatuts betreffend die Überwachung der Mitarbeiter; neue Form der Bestätigung der freiwilligen Kündigungen mittels Vordruck, der vom Arbeitsministerium zur Verfügung gestellt wird.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass einige der in den Dekreten vorgesehen Bestimmungen sofort gültig sind, während der Großteil der Bestimmungen erst nach Veröffentlichung der entsprechenden Ministerialdekrete in Kraft treten wird.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.