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» 22.09.2015

Reduzierung bzw. Annullierung der zweiten oder einzigen IRPEF-Akontozahlung innerhalb 30/09/2015

Auf dem Lohnstreifen für den Monat November wird die zweite bzw. einzige IRPEF-Akontozahlung von Einkommen des Mitarbeiters einbehalten. Die Mitarbeiter können dem Arbeitgeber mitteilen, dass sie einen niedereren Betrag als im Mod. 730 angeführt, einzahlen möchten.
 Aufgrund des Einkommens im Jahr 2014 werden im Mod. 730 die Akontozahlungen für das Jahr 2015 berechnet, die bei ihrer Fälligkeit im Monat November vom Arbeitgeber auf den Lohnstreifen einbehalten und eingezahlt werden.
 
Falls die für das Jahr 2015 anfallenden Steuern niedriger als die berechneten Steuervorauszahlungen ausfallen, dann kann der Mitarbeiter dem Arbeitgeber die Reduzierung bzw. Annullierung der zweiten oder einzigen IRPEF-Akontozahlung innerhalb 30/09/2015 mitteilen.
 
Für weitere Informationen stehen wird zur Verfügung.
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