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» 27.10.2015

Arbeitszeit der Mitarbeiter ohne festen Arbeitsplatz (lavoratori itineranti)

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass für Mitarbeiter ohne festen Arbeitsplatz (lavoratori itineranti) auch die Fahrtzeit vom Wohnsitz bis zum ersten vom Arbeitgeber angezeigten Kunden und die Zeit vom letzten Kunden nach Hause als Arbeitszeit berücksichtigt werden muss.
Die Arbeitsleistung dieser Mitarbeiter (trasfertisti o lavoratori itineranti) kennzeichnet sich dadurch, dass ihnen kein fester Arbeitsplatz zugewiesen werden kann und die Tätigkeit in einem Gebiet erbracht wird, das aufgrund der produktiven und organisatorischen Notwendigkeiten des Arbeitgebers festgelegt wurde.

Der Mitarbeiter ohne festen Arbeitsplatz übt seine Tätigkeit auch während den Fahrten zum Kunden bzw. vom Kunden kommend aus. Diese Fahrten gehören zur Tätigkeit des Mitarbeiters ohne festen Arbeitsplatz und der Arbeitsplatz kann deshalb nicht nur auf jenen Ort reduziert werden, an dem sich der Mitarbeiter beim Kunden aufhält.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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