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» 28.10.2015
Dreijährige Beitragsbefreiung – Verstärkung der Kontrollen
Das Arbeitsministerium verstärkt in Zusammenarbeit mit dem INPS die Kontrollen zum Aufdecken jener Fälle, in denen unrechtmäßig die Voraussetzungen geschaffen werden, um die dreijährige Beitragsbefreiung in Anspruch zu nehmen.
Das Stabilitätsgesetz hat für die Stärkung der stabilen Beschäftigung die dreijährige Beitragsbefreiung für jene Arbeitgeber eingeführt, die im Laufe des Jahres 2015 Mitarbeiter mit neuen unbefristeten Arbeitsverhältnissen einstellen, wenn diese in den sechs vorherigen Monaten in keinem unbefristeten Arbeitsverhältnis tätig waren.
Um die unrechtmäßige Inanspruchnahme dieser Beitragsbefreiung festzustellen, werden die Daten der Mitarbeiter, für welche die Beitragsbegünstigung in Anspruch genommen wird in der Datenbank des INPS mit den Daten der Arbeitsämter gekreuzt,. Bei diesen Kontrollen sollen die Unrechtmäßigkeiten aufgedeckt werden, die zu straf- und zivilrechtliche Konsequenzen führen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Um die unrechtmäßige Inanspruchnahme dieser Beitragsbefreiung festzustellen, werden die Daten der Mitarbeiter, für welche die Beitragsbegünstigung in Anspruch genommen wird in der Datenbank des INPS mit den Daten der Arbeitsämter gekreuzt,. Bei diesen Kontrollen sollen die Unrechtmäßigkeiten aufgedeckt werden, die zu straf- und zivilrechtliche Konsequenzen führen.
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