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» 23.11.2015
INAIL Handwerk: Reduzierung der INAIL-Versicherungsprämie für das Jahr 2015
Auch dieses Jahr besteht wieder die Möglichkeit für die Handwerksunternehmen eine Reduzierung der INAIL Prämie für das Jahr 2015 in Anspruch zu nehmen. Mit der Prämienselbstberechnung für den Zeitraum 2015/2016 können die Handwerksbetriebe die Reduzierung der Prämien für das Jahr 2015 im Ausmaß von 8,16% in Anspruch nehmen.
Es sind folgende Voraussetzungen notwendig:
a) die geschuldeten Sozial- und Fürsorgebeiträge müssen regelmäßig einbezahlt worden sein und der Betrieb muss mit allen Pflichten gemäß Einheitstext für die Sicherheit am Arbeitsplatz in Ordnung sein;
b) im letzten Zweijahreszeitraum vor dem Einreichen des Antrages um Prämienreduzierung (2013/2014) darf es zu keinen Arbeitsunfällen gekommen sein.
Der Antrag um Reduzierung der Versicherungsprämie für das Jahr 2015 wird im Rahmen der Übermittlung der INAIL-Prämienselbstberechnung für den Zeitraum 2015/2016 eingereicht.
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.
a) die geschuldeten Sozial- und Fürsorgebeiträge müssen regelmäßig einbezahlt worden sein und der Betrieb muss mit allen Pflichten gemäß Einheitstext für die Sicherheit am Arbeitsplatz in Ordnung sein;
b) im letzten Zweijahreszeitraum vor dem Einreichen des Antrages um Prämienreduzierung (2013/2014) darf es zu keinen Arbeitsunfällen gekommen sein.
Der Antrag um Reduzierung der Versicherungsprämie für das Jahr 2015 wird im Rahmen der Übermittlung der INAIL-Prämienselbstberechnung für den Zeitraum 2015/2016 eingereicht.
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.