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» 23.01.2016

Ersatzbesteuerung 10% für das Jahr 2016

Das Stabilitätsgesetz für das Jahr 2016 hat die Ersatzbesteuerung von Produktivitätsprämien wieder eingeführt.
Falls der Mitarbeiter nicht ausdrücklich darauf verzichtet, so sind die variablen Erfolgsprämien, deren Auszahlung an die Steigerung der Produktivität, der Rentabilität, der Effizienz und der Innovation gebunden sind, der Ersatzsteuer im Ausmaß von 10% unterworfen. Diese Abgabe ersetzt die Einkommenssteuer, die Regionale Zusatzsteuer und die Gemeindezusatzsteuer für Prämien bis zu einem Gesamtbetrag von Euro 2.000 brutto.
Dieser Betrag wird auf Euro 2.500 erhöht, falls die Arbeitnehmer an der Organisation der Arbeiten beteiligt sind.
 
Die Neuerungen betreffen alle Beträge, wie sie in den territorialen und in den Betriebsabkommen von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen vereinbart werden. Die entsprechenden Kriterien müssen noch mit einem Ministerialdekret festgelegt werden, dass innerhalb 01/03/2016 veröffentlicht werden muss.
 
Für das Jahr 2016 können von dieser Ersatzsteuer jene Angestellten Anspruch nehmen, die im Jahr 2015 ein Einkommen von Euro 50.000 nicht überschritten haben.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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