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» 31.03.2016

DURC online – neuer Vordruck für die Selbsterklärung

Das Arbeitsministerium hat eine neue Version der Selbsterklärung für die Arbeitgeber veröffentlicht, in der diese bestätigen, dass keine Vergehen vorliegen, die die Ausstellung des DURC verhindern. Die Anpassungen waren aufgrund der neuen Bestimmungen notwendig, die das sogenannte DURC-Online eingeführt und dessen Gültigkeit für 120 Tage festgelegt haben.
In der Erklärung werden die Matrikelnummern des INPS, die Firmennummer des INAIL und die Eintragungsnummer bei der Bauarbeiterkasse des Arbeitgebers angegeben. Es wird erklärt, dass keine rechtskräftigen gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Maßnahmen wegen Straf- und Verwaltungsvergehen im Bereich Arbeitsschutz vorliegen, welche nach dem 31/12/2007 begangen wurden bzw. dass die gesetzlich vorgesehenen Zeiträume für die einzelnen Vergehen bereits abgelaufen sind. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, eventuelle Änderungen innerhalb von 30 Tagen dem Arbeitsinspektorat mitzuteilen.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
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