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» 16.03.2016

Lohnausgleichsfonds (Fondo di integrazione salariale) FIS

Mit dem “Jobs Act” wurde ein neues System von sozialen Abfederungsmaßnahmen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses geschaffen. Der bereits bestehende „Verbleibenden Solidarietätsfonds“ (Fondo di solidarietà residuale) wurde ab dem 01/01/2016 in den „Lohnausgleichsfonds“ (Fondo di integrazione salariale) umgewandelt. Aufgabe dieses Fonds ist den Mitarbeitern im Falle einer Verkürzung oder bei Unterbrechung der Arbeitsleistung einen Schutz zu bieten.
Dieser Lohnausgleichsfond kommt für die Betriebe zur Anwendung,
- die im Schnitt mehr als fünf Angestellte beschäftigen;
- jenen Sektoren angehören bzw. Tätigkeiten ausüben und eine Beschäftigungsdimension erreicht haben für die die Ordentliche und Außerordentliche Lohnausgleichskasse keine Anwendung findet;
- für die keine Abkommen unterzeichnet wurden, die einen bilateralen Solidaritätsfonds oder einen alternative Solidaritätsfonds vorsehen.
 
Ab dem 01/01/2016 werden die Leistungen des Lohnausgleichsfonds mittels Beiträge finanziert, die auf der Bemessungsgrundlage für die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, mit Ausnahme der Leitenden Angestellten (dirigenti) berechnet werden und die zu zwei Dritteln zu Lasten der Arbeitgeber und zu einem Drittel zu Lasten der Arbeitnehmer aufgeteilt werden:
- 0,65% im Falle von Arbeitgebern, die durchschnittlich mehr als fünfzehn Arbeitnehmer beschäftigen;
- 0,45 % wenn die Arbeitgeber durchschnittlich fünf bis fünfzehn Arbeitnehmer beschäftigen.
 
Die Lohnausgleichzahlungen dieses Fonds müssen von der lokal zuständigen INPS-Stelle genehmigt werden.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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