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» 31.03.2016

Sicherheit am Arbeitsplatz – Strafen wegen fehlender Gesundheitskontrollen

Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer innerhalb der vom Gesundheitsschutz vorgesehenen Fristen untersuchen lassen und beim Arbeitsmediziner die von ihm vorgesehenen Leistungen einfordern.
Wenn der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht innerhalb der vorgesehenen Termine zu den ärztlichen Kontrollen schickt, droht ihm eine Verwaltungsstrafe in Höhe von Euro 2.192 bis 4.384.
 
Falls sich das Vergehen auf mehr als fünf Mitarbeiter bezieht, werden die Verwaltungsstrafen verdoppelt, bei mehr als 10 Mitarbeitern werden die Strafen verdreifacht.
 
Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Experten für Sicherheit am Arbeitsplatz in Verbindung.
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