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» 30.04.2016

ASDI - Zusätzlicher Arbeitslosenscheck

Das Arbeitsministerium hat Informationen in Bezug auf den zusätzlichen Arbeitslosenscheck (ASDI) veröffentlicht, der jenen Personen zusteht, die die Arbeitslosenunterstützung NASPI bereits voll in Anspruch genommen haben und weiterhin arbeitslos sind und sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden.
Auf den Arbeitslosenscheck haben Personen Anspruch:
- die auch nach Ende der Arbeitslosenunterstützung NASPI weiterhin arbeitslos sind;
- die mehr als 55 Jahre alt sind und keine Pension beziehen oder ein minderjähriges Familienmitglied aufscheint;
- ein Einkommen mittels EVEE von weniger als Euro 5.000 bescheinigt wird;
- einen "personalisiertes Projekt" beim Arbeitsamt unterschrieben haben.
 
Der Arbeitslosenscheck wird monatlich ab dem Tage nach Beendigung NASPI-Zahlung für eine maximale Dauer von sechs Monaten ausbezahlt. Der ausbezahlende Betrag macht 75% der letzten Arbeitslosenunterstützung NASPI aus und darf nicht mehr als das Sozialgeld (assegno sociale) ausmachen.
 
Die Interessierten müssen zuerst einen Antrag auf der Internet-Seite des INPS stellen und dann beim zuständigen Arbeitsamt das "personalisierte Projekt" unterschreiben.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 
de|it

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