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» 30.04.2016

Zweijährige Beitragsbefreiung - Anleitungen INPS

Das INPS hat Anleitungen im Bezug auf die Beitragsbefreiung für Neueinstellungen mit unbefristeten Arbeitsverträgen im Laufe des Jahres 2016 veröffentlicht.
Die Befreiung von der Beitragszahlung zu Lasten des Arbeitgebers kann bei unbefristeten Vollzeit- sowie Teilzeitarbeitsverträge (sowohl Neueinstellungen als auch Umwandlungen von befristeten Arbeitsverträgen in unbefristete Arbeitsverhältnisse) angewendet werden, die im Laufe des Jahres 2016 beginnen. Die Begünstigung steht im Ausmaß von 40% der Beiträge bis zu einem Höchstwert von Euro 3.250,00 pro Jahr und für den Zeitraum von zwei Jahren zu. 
 
Für die Beitragsbefreiung ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber die geschuldeten Sozialbeiträge regulär einzahlt, die Bestimmungen im Bezug auf die Sicherheit am Arbeitsplatz einhält und die Vereinbarungen und Kollektivverträge auf nationaler und lokaler Ebene sowie die Betriebsabkommen regulär umsetzt.
 
Die Beitragsbefreiung steht auch dann zu, wenn bereits ein anderer Arbeitgeber für den Mitarbeiter die Beitragsbefreiung in Anspruch genommen hat.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 
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