News

» 23.05.2016

Ankauf Voucher in elektronischer Form

Ab dem 02/05/2016 ist es laut Mitteilung des INPS nicht mehr möglich, mit dem Mod. F24 die Zahlung für die Voucher in elektronischer Form (Begründung LACC – Lavoro occasionale accessorio) durchzuführen.
Ab diesem Datum sind somit nur mehr folgende Zahlungsformen für elektronische Voucher möglich:
 
mittels Zahlung mit neuem Mod. “F24 Versamento con elementi identificativi – F24 ELIDE” mit Angabe:
  • in den Feldern “Steuernummer“ und „anagrafische Daten“, der Steuernummer und der anagrafischen Daten der Person oder der Gesellschaft, die die Zahlung vornimmt;                       in den Feldern „Typ“, den Buchstaben „I“; im Feld „Identifikationselemente“ wird kein Wert angeführt; im Feld „Kodex“ die Begründung LACC; im Feld „Bezugsjahr“ das Jahr, in dem die Zahlung vorgenommen wird (Format „AAAA“);
  • mittels Online-Zahlung auf der Internetseite www.inps.it, im Menupunkt Servizi OnLine/Portale dei pagamenti
  • mittels Zahlung auf das Postkontokorrent 89778229 lautend auf INPS DG LAVORO ACCESSORIO. Die Beträge müssen ein Vielfaches von Euro 10,00 ausmachen;
  • mittels Zahlung auf das Bankkontokorrent IT96S 07601 03200 000089778229. Auf der Bestätigung muss der IBAN des Auftraggebers, der IBAN des INPS, der CRO/TRN-Kodex und der Stempel und die Unterschrift der Bank aufscheinen.
In den letzten beiden Fällen muss die Bestätigung im Original beim INPS-Schalter für die Gutschrift hinterlegt werden.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK