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» 22.10.2018

Freistellungen für Tätigkeit an Wahlsitzen/Landtagswahlen 2018

Die Arbeitnehmer, die Funktionen in den einzelnen Wahlsitzen (als Präsident, Stimmzähler und Sekretär, Vertreter der Parteien oder politischen Gruppierungen) innehaben, dürfen für die gesamte Dauer der Wahlen von ihrem Arbeitsplatz fernbleiben.
Für die Tätigkeit am Wahlsitz an Ruhetagen oder Feiertagen steht den Angestellten eine zusätzliche Tagesentlohnung oder als alternative dazu ein zusätzlicher Ruhetag zu. Die Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber normal entlohnt, wenn die Tätigkeit am Wahlsitz an Arbeitstagen ausgeübt wird. Beispiel Kolletivvertrag Handel: für die Tätigkeit am Wahlsitz am Sonntag und am Montag wird nur der Sonntag zusätzlich bezahlt bzw. mit einem zusätzlichen Ruhetag ausgeglichen. Der Montag (und eventuell auch der Samstag, wenn dies für die Vorbereitung des Wahlvorgangs notwendig ist) sind normale Arbeitstage und müssen als solche auch vom Arbeitgeber bezahlt werden. Die Angestellten haben Anrecht, den ganzen Tag von der Arbeit fern zu bleiben, auch wenn die Tätigkeit am Wahlsitz nur einen Bruchteil des Tages ausmacht.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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