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» 20.01.2020

Essensgutscheine – Neuerung Abgabenbefreiung

Mit 01/2020 wird der Gesamtwert für die Abgabebefreiung von Essensgutscheinen folgendermaßen abgeändert:
- Essensgutscheine auf Papier: der tägliche Maximalwert für die Befreiung wird von € 5,29 auf € 4,00 reduziert
- Elektronische Gutscheine: der tägliche Maximalwert für die Befreiung wird von € 7,- auf € 8,- erhöht.
Die Ersatzentschädigungen für Arbeitnehmer auf Baustellen, vorübergehenden Arbeitseinsätzen oder Arbeitsplätze an welchen keine Verpflegungsmöglichkeit vorhanden ist, bleiben weithin bis zu einer Obergrenze von € 5,29 abgabenfrei.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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Studio Kaspar
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Fax: +39 0471 56 77 20
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