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» 14.01.2020

Vaterschaftsfreistellung für das Jahr 2020

Für das Jahr 2020 haben die angestellten Väter Anrecht auf folgende Freistellungen:
- Sieben Pflichtvaterschaftstage, die auch an nicht zusammenhängenden Tagen innerhalb fünf Monaten nach der Geburt des Kindes genossen werden können;
- einen Tag freiwilliger Freistellung, wenn die Mutter auf einen Tag obligatorischer Mutterschaft verzichtet. Die Freistellungen gelten für die Kinder, die nach dem 01/01/2020 geboren bzw. adoptiert werden.
Während der Freistellung wird dem Mitarbeiter eine Entschädigung zu Lasten des INPS in Höhe von 100% der Entlohnung ausbezahlt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar

Anlage: Vaterschaft
de|it

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39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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