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» 28.02.2020
Lohnsteuern und Verrechnungen bei Werk- und Dienstleistungsverträgen: die Agentur der Einnahmen hat den Vordruck veröffentlicht
Die Einnahmenagentur hat den Vordruck für die Bescheinigung der Bedingungen, welche die Befreiung von den neuen Pflichten, betreffend die Lohnsteuern bei Werk- und Dienstleistungsverträgen vorsehen, veröffentlicht.
Die Bescheinigung wird den Unternehmen ab dem dritten Arbeitstag eines jeden Monats bei einem beliebigen Amt der zuständigen Provinzdirektion zur Verfügung gestellt. Für Großunternehmen ist die Bescheinigung bei der zuständigen Regionaldirektion zu beantragen. Der Vordruck ist auf der Internetseite der Einnahmenagentur verfügbar: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/web/guest/-/approvazione-dello-schema-di-certificato-di-sussistenza-dei-requisiti-previsti-dall-articolo-17-bis-comma-5-del-decreto-legislativo-9-luglio-1997-n-24
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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