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» 31.03.2020
Unterlagen für die Inanspruchnahme der Freistellung wegen Covid - 19
Sehr geehrte Kunden,
hiermit setzen wir Sie darüber in Kenntnis, dass ab dem 30.03. die Anträge der Arbeitnehmer/innen für die COVID-19- bedingte Freistellung eingereicht werden können.
Diejenigen Arbeitnehmer/innen, die bereits einen früheren Antrag auf normale Elternzeit gestellt haben und die die entsprechende Leistung derzeit in Anspruch nehmen, müssen keinen neuen Antrag auf die Freistellung wegen COVID-19 stellen, sondern müssen lediglich die beigefügte SELBSTZERTIFIZIERUNG ausfüllen.
Sonstige Arbeitnehmer/innen, die den Antrag mit dem NEUEN MODELL einreichen, müssen nur diesen vorlegen (ANTRAG UND SENDENACHWEIS). Die vorstehend genannten Unterlagen werden zur korrekten Ausarbeitung der Löhne benötigt; wir bitten Sie daher, uns diese zuzusenden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Studio Kaspar
allegato: autocertificazione
Sonstige Arbeitnehmer/innen, die den Antrag mit dem NEUEN MODELL einreichen, müssen nur diesen vorlegen (ANTRAG UND SENDENACHWEIS). Die vorstehend genannten Unterlagen werden zur korrekten Ausarbeitung der Löhne benötigt; wir bitten Sie daher, uns diese zuzusenden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Studio Kaspar
allegato: autocertificazione