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» 31.03.2020

Unterlagen für die Inanspruchnahme der Freistellung wegen Covid - 19

Sehr geehrte Kunden, hiermit setzen wir Sie darüber in Kenntnis, dass ab dem 30.03. die Anträge der Arbeitnehmer/innen für die COVID-19- bedingte Freistellung eingereicht werden können.
Diejenigen Arbeitnehmer/innen, die bereits einen früheren Antrag auf normale Elternzeit gestellt haben und die die entsprechende Leistung derzeit in Anspruch nehmen, müssen keinen neuen Antrag auf die Freistellung wegen COVID-19 stellen, sondern müssen lediglich die beigefügte SELBSTZERTIFIZIERUNG ausfüllen.

Sonstige Arbeitnehmer/innen, die den Antrag mit dem NEUEN MODELL einreichen, müssen nur diesen vorlegen (ANTRAG UND SENDENACHWEIS). Die vorstehend genannten Unterlagen werden zur korrekten Ausarbeitung der Löhne benötigt; wir bitten Sie daher, uns diese zuzusenden.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Studio Kaspar

allegato: autocertificazione
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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