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» 24.09.2020
Benefit 2020: Grenze für Steuer- und Beitragsbefreiung für 2020 auf 516,46 € verdoppelt
Mit dem August-Dekret wurde die Steuer- und Beitragsbefreiungsschwelle für die Gewährung von Waren, Dienstleistungen, Arbeiten und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber den Mitarbeitern durch Legitimationsdokumente in Papier- oder in elektronischer Form, besser bekannt als Wohlfahrtsgutscheine („Welfare Voucher“),zukommen lässt, verdoppelt.
Der nach den üblichen Vorgaben ermittelte Wert ist daher von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen befreit, wenn der Betrag zusammen mit eventuellen zusätzlichen konkurrierenden Leistungen die für das Jahr 2020 vorübergehend geltende Schwelle von 516,46 Euro nicht überschreitet.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundliche Grüßen
Studio Kaspar STP KG