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» 04.11.2020

Covid-19, Dringlichkeitsverordnung Nr. 63 des Landeshauptmannes vom 3. November 2020

Sehr geehrte Kunden, mit Dringlichkeitsverordnung Nr. 63 des Landeshauptmannes vom 3. November (siehe Anlage), wurden strengere Maßnahmen zur Covid-Eindämmung beschlossen.
Diese treten ab 4. November in Kraft und gelten bis zum 22. November.
Unter anderem weisen wir auf folgende Maßnahmen hin:
- Die Tätigkeit in den produzierenden Unternehmen darf unter Einhaltung der Regeln der gemeinsamen Sicherheitsprotokolle weitergeführt werden.
- Es wird empfohlen, wo möglich smart working anzuwenden.
- Es gibt zwischen 20 und 5 Uhr eine Ausgangssperre, allerdings darf man sich immer aus Arbeitsgründen bewegen (Eigenerklärung in Anhang 1 der Verordnung).
- die Tätigkeiten des Detailhandels sind ausgesetzt, mit Ausnahme des Verkaufs der in Anlage 2 der Verordnung festgelegten Produkte (Lebensmittelsektor und Güter des täglichen Bedarfs). Der Verkauf über die Distanz oder mit Hauszustellung ist immer zulässig. - Restaurants, Speisebetriebe und Bars bleiben geschlossen. Abholdienst ist bis 20 Uhr möglich, Lieferdienst bis 22 Uhr. Die Kantinen (Mensen) und die durchgehenden Cateringdienste auf Vertragsbasis, einschließlich jener durch Restaurants, dürfen ihre Tätigkeit fortführen, vorausgesetzt sie gewährleisten die Einhaltung der geltenden Sicherheitsmaßnahmen. Auch die Betriebe zur Verabreichung von Speisen, welche Dienstleistungsverträge zur Verabreichung von Mahlzeiten an die Belegschaft/Arbeitern /Bedienstete haben, erbringen die vertraglich vereinbarte Dienstleistung.
- Hotels dürfen nur mehr Gäste aufnehmen, die sich aus Arbeitsgründen in Südtirol aufhalten.
- Man ruft die Bevölkerung auf, den öffentlichen Nahverkehrsdienst nur zu beruflichen, schulischen Zwecken oder sonstigen dringlichen Erfordernissen zu nutzen werden. Die Auslastung wird auf die Hälfte reduziert. Der Landeshauptmann hat zudem angekündigt, dass ab dem 5. November auch die Gemeinden Bozen, Pfatten, Prags, Feldthurns, Niederdorf, Sterzing, Mölten, Waidbruck, Welschnofen, Neumarkt und Nals als rote Zone eingestuft werden. Demnach wird es in diesen Gemeinden weitere Einschränkungen geben, die vorwiegend die Schulen, Bars und Restaurants betreffen. Man darf aus Arbeitsgründen diese Gemeinden sowohl betreten als auch verlassen. Wir werden über die Verordnungen informieren, sobald diese auch veröffentlicht sind.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG

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