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» 05.11.2020

Covid-19, Dringlichkeitsverordnung Nr. 64 des Landeshauptmannes vom 4. November 2020

Sehr geehrte Kunden, mit Dringlichkeitsverordnung Nr. 64 des Landeshauptmannes vom 4. November (siehe Anlage), wurden die Cluster-Gemeinden neu definiert, in denen zusätzliche Regeln für die Eindämmung des Coronavirus gelten.
Es handelt sich dabei um die Gemeinden Leifers, Sarntal, Freienfeld, Ratschings, Mals, Schluderns, Gargazon, Rasen-Antholz, Glurns, Taufers und Pfitsch, sowie um Bozen, Pfatten, Branzoll, Prags, Feldthurns, Niederdorf, Sterzing, Mölten, Waidbruck, Welschnofen, Neumarkt und Nals. In diesen Gemeinden wird ab morgen, 5. November und bis Samstag, 14. November 2020, u.a. die Schließung der Schulen und die Aussetzungen aller Dienste an der Person mit Ausnahme der Wäschereien und Bestattungsdienste beschlossen.
Die Tätigkeit in den produzierenden Unternehmen darf auch in diesen Gemeinden unter Einhaltung der Regeln der gemeinsamen Sicherheitsprotokolle weitergeführt werden.
Diese Gemeinden dürfen auch weiterhin aus Arbeitsgründen sowohl betreten als auch verlassen werden. Die Vorlage für die Eigenerklärung ist im Anhang.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG


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