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» 06.11.2020

Covid-19, Dringlichkeitsverordnung Nr. 65 des Landeshauptmannes vom 5. November 2020

Sehr geehrte Kunden, mit Dringlichkeitsverordnung Nr. 65 des Landeshauptmannes vom 5. November (siehe Anlage), wurden die Cluster-Gemeinden neu definiert, in denen zusätzliche Regeln für die Eindämmung des Coronavirus gelten.
Neben den Gemeinden Leifers, Sarntal, Freienfeld, Ratschings, Mals, Schluderns, Gargazon, Rasen-Antholz, Glurns, Taufers, Pfitsch, Bozen, Pfatten, Branzoll, Prags, Feldthurns, Niederdorf, Sterzing, Mölten, Waidbruck, Welschnofen, Neumarkt und Nals wurden auch die Gemeinden Auer, Tisens, Sankt Lorenzen und Prad am Stilfserjoch in die Liste aufgenommen. In diesen Gemeinden werden bis Samstag, 14. November 2020 etliche wirtschaftliche Tätigkeiten ausgesetzt, allerdings ist ab 9. November wieder der Präsenzunterricht in den Kleinkindbetreuungsdiensten, im Kindergarten, in der Grundschule, sowie im ersten Jahr der Mittelschule erlaubt. Die Tätigkeit in den produzierenden Unternehmen darf auch in diesen Gemeinden unter Einhaltung der Regeln der gemeinsamen Sicherheitsprotokolle weitergeführt werden.
Diese Gemeinden dürfen auch weiterhin aus Arbeitsgründen sowohl betreten als auch verlassen werden.
Die Vorlage für die Eigenerklärung ist im Anhang.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG

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