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» 22.12.2020
"Weihnachtsdekret": die Anti-COVID-19-Maßnahmen für den Zeitraum vom 24. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021
Sehr geehrter Kunde,
im Amtsblatt Nr. 313 vom 18. Dezember 2020 wurde das Gesetzesdekret Nr. 172 vom 18. Dezember 2020 - in Kraft ab dem 19. Dezember 2020 - veröffentlicht, mit dem dringende Maßnahmen für die Weihnachtsferien und den Beginn des neuen Jahres eingeführt und zudem ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss für das Gastgewerbe anerkannt wurde.
Neben den die Reise-und Bewegungsfreiheit betreffenden Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 158/2020, die von dem neue Dekret unberührt bleiben, sieht dieses Folgendes vor:
• An Feiertagen und Tagen vor den Feiertagen zwischen dem 24. Dezember 2020 und dem 6. Januar 2021 wird das gesamte Staatsgebiet zu einer "roten Zone", wodurch die in Artikel 3 des Dekrets des Premierministers vom 3. Dezember 2020 genannten Bestimmungen zum Tragen kommen.
• Am 28., 29., 30. Dezember 2020 und 4. Januar 2021 wird das gesamte Staatsgebiet zur "orangefarbenen Zone", wodurch die in Artikel 2 des Dekrets des Premierministers vom 3. Dezember 2020 vorgesehenen Maßnahmen gelten. In jedem Fall ist das Verlassen von Gemeinden mit nicht mehr als 5.000 Einwohnern bis zu einer maximalen Entfernung von 30 km ab den jeweiligen Gemeindegrenzen gestattet; unter Ausschluss von Reisen in die Provinzhauptstädte.
• In dem oben genannten Zeitraum (24. Dezember 2020 - 6. Januar 2021) ist es auch gestattet, sich einmal täglich zwischen 5.00 und 22.00 Uhr und innerhalb der jeweiligen Provinzgrenzen in einen anderen Privathaushalt zu begeben, wobei sich dort maximal zwei Personen über die dort bereits wohnenden hinaus aufhalten dürfen. Minderjährige unter 14 Jahren, über die diese Personen die elterliche Gewalt ausüben, sowie mit diesen zusammenlebende behinderte oder nicht autarken Menschen werden dabei nicht mitgezählt.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar STP KG