News

» 19.04.2021

Befreiung für die Einstellung junger Mitarbeiter im Zweijahreszeitraum 2021-2022: erste Klarstellungen seitens des NISF/INPS

Sehr geehrter Kunde, mit Rundschreiben Nr. 56 vom 12. April 2021 hat das NISF/INPS erste Hinweise bezüglich der Sozialversicherungspflicht im Zusammenhang mit der Befreiung bei der unbefristeten Einstellung junger Mitarbeiter/innen und der Umwandlung von befristeten in unbefristete Verträge, die im Zeitraum 2021-2022 erfolgen, gegeben.
Artikel 1, Absätze 10-15 des Gesetzes Nr. 178/2020 sieht vor, dass für unbefristete Einstellungen und für die Umwandlung von befristeten in unbefristete Verträge, die im Zweijahreszeitraum 2021-2022 erfolgen, für die maximale Dauer von 36 Monaten eine Beitragsbefreiung im Umfang von 100% bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr gewährt wird. Voraussetzung ist, dass die Personen zum Zeitpunkt der ersten beitragsbefreiten Anstellung das sechsunddreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und dass sie während ihres gesamten Arbeitslebens weder bei ihrem jetzigen noch bei einem anderen Arbeitgeber auf unbestimmte Zeit beschäftigt waren.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK