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» 25.06.2021
Überbrückungsbeihilfe sowie Erhöhung der finanziellen Unterstützung zugunsten von Familien
Sehr geehrter Kunde,
das Gesetz Nr. 46 vom 01/04/2021 hat den sogenannten „assegno unico“ als Unterstützungsmaßnahme für Familien eingeführt,
wobei diese Leistung sämtliche bisher bestehenden Beihilfen und Zahlungen zusammenfassen und ersetzen soll.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser ursprünglich bereits für Juli 2021 geplanten Maßnahme wurde jedoch auf Januar 2022 verschoben.
Inzwischen hat das Legislativdekret Nr. 79/2021 zwei vorläufige Hilfsmaßnahmen vorgesehen:
Die Überbrückungsbeihilfe wird unter nachstehenden Voraussetzungen gewährt:
- die Italienische oder eine EU-Staatsbürgerschaft oder eine mindestens halbjährliche Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit in Italien
- Einkommensteuerpflicht in Italien
- Meldeamtlicher Wohnsitz und Wohnung in Italien für mindestens 2 – auch nicht zusammenhängende - Jahre
- ISEE unter 50.000 € pro Jahr
Die Höhe des Betrages der geleisteten Unterstützung ergibt sich aus der Anzahl der Kinder, ihrer gegebenenfalls bestehenden Behinderung und aus der
wirtschaftlichen Lage der jeweiligen Familie.
Der entsprechende Antrag muss telematisch über die NISF/ INPS-Website oder mithilfe eines Patronats eingereicht werden.
Die Leistungen werden ab dem Monat der Antragsstellung gewährt, wobei bei einer Einreichung des Antrags innerhalb 30/09/2021 eine Zahlung rückwirkend ab Juli 2021 entrichtet wird.
Die Überbrückungszahlung ist mit anderen Unterstützungsmaßnahmen wie zB dem reddito di sostegno oder den von den lokalen Behörden bereitgestellten Hilfen vereinbar.
Was die Erhöhung der Familienbeihilfen betrifft, so sind hier Zuschläge von 37,50 € pro Kind für Familien mit maximal zwei Kindern und
55 € pro Kind für Haushalte mit mindestens drei Kindern vorgesehen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
- eine „Brückenzulage“ für Familien mit minderjährigen Kindern, die keinen Anspruch auf Familienzulagen haben
- eine Erhöhung der Familienbeihilfen
Die Überbrückungsbeihilfe wird unter nachstehenden Voraussetzungen gewährt:
- die Italienische oder eine EU-Staatsbürgerschaft oder eine mindestens halbjährliche Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit in Italien
- Einkommensteuerpflicht in Italien
- Meldeamtlicher Wohnsitz und Wohnung in Italien für mindestens 2 – auch nicht zusammenhängende - Jahre
- ISEE unter 50.000 € pro Jahr
Die Höhe des Betrages der geleisteten Unterstützung ergibt sich aus der Anzahl der Kinder, ihrer gegebenenfalls bestehenden Behinderung und aus der
wirtschaftlichen Lage der jeweiligen Familie.
Der entsprechende Antrag muss telematisch über die NISF/ INPS-Website oder mithilfe eines Patronats eingereicht werden.
Die Leistungen werden ab dem Monat der Antragsstellung gewährt, wobei bei einer Einreichung des Antrags innerhalb 30/09/2021 eine Zahlung rückwirkend ab Juli 2021 entrichtet wird.
Die Überbrückungszahlung ist mit anderen Unterstützungsmaßnahmen wie zB dem reddito di sostegno oder den von den lokalen Behörden bereitgestellten Hilfen vereinbar.
Was die Erhöhung der Familienbeihilfen betrifft, so sind hier Zuschläge von 37,50 € pro Kind für Familien mit maximal zwei Kindern und
55 € pro Kind für Haushalte mit mindestens drei Kindern vorgesehen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG