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» 25.10.2021

Neu Steuerverordnung im Amtsblatt veröffentlicht - ab 22.10.2021 geltenden Neuerungen im Arbeitsrecht

Im Amtsblatt Nr. 252 vom 21. Oktober 2021 wurde das Gesetzesdekret Nr. 146 desselben Jahres (das so genannte "Steuerdekret") veröffentlicht, das "Dringende Maßnahmen im Bereich Wirtschaft und Steuern, zum Schutz der Beschäftigung und für dringende Bedürfnisse" enthält.
Unter den zahlreichen Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind folgende besonders hervorzuheben:
  • zusätzliche Bestimmungen über Lohnkostenzuschüsse;
  • ein Kündigungsverbot für Arbeitgeber, die die neuen Lohnausgleichszeiten in Anspruch nehmen
  • Bestätigung des Elternurlaubs für Kinder, die sich im Fernunterricht befinden, dievon Covid-19 betroffen sind oder sich in Quarantäne befinden, bis zum 31. Dezember 2021;
  • die Refinanzierung der Quarantänebeihilfe für das Jahr 2021 und die pauschale Erstattung der in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten, wobei nur diejenigen Arbeitnehmer berücksichtigt werden, die keinen Anspruch auf die seitens des INPS angebotene Beihilfe haben;   
  • neue Vorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz;
  • Refinanzierung des Bürgerschaftseinkommens.
Das Dekret ist ab dem 22. Oktober 2021 in Kraft.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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