News
» 15.11.2021
Die Baufirmenermäßigung für das Jahr 2022
Sehr geehrter Kunde,
mit Dekret vom 30. September 2021 hat das Arbeits- und Sozialministerium, für das Jahr 2022, die Beitragssenkung in Höhe von 11,5% im Sinne von Art. 29 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 244/95 für die Bauarbeiter mit einem Vollzeitvertrag bestätigt. Derzeit warten wir auf die praktischen Anweisungen von Seiten des NISF/INPS.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar