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» 11.01.2022

Covid-Dekret: neue Regeln für Super Green Pass, Kapazitäten und Quarantäne

Sehr geehrter Kunde, im Amtsblatt Nr. 309 vom 30. Dezember 2021 wurde das Legislativdekret Nr. 229 vom 30. Dezember 2021 über "Dringende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der COVID-19-Epidemie und Bestimmungen zur Gesundheitsüberwachung" veröffentlicht.
Insbesondere dehnt das Dekret ab dem 10. Januar 2022 die Verpflichtung zum Besitz des "Super Green Pass" oder des erweiterten Green Passes auf folgende Bereiche aus: öffentliche Verkehrsmittel, Hotels, Außengastronomie, Festivals und Messen, Schwimmbäder, Kulturzentren im Freien, Skilifte mit touristisch-kommerzieller Ausrichtung.
Auch für Kapazitäten und Quarantäne gibt es neue Regeln.
Seit heute gilt die vorsorgliche Quarantäne nämlich nicht mehr für Personen, die in den 120 Tagen nach Abschluss des ersten Impfzyklus oder nach der Genesung oder nach der Verabreichung der Auffrischungsdosis engen Kontakt zu Personen hatten, die positiv auf COVID-19 getestet wurden. Diese Personen sollten:
- bis zum zehnten Tag nach dem letzten engen Kontakt mit der positiven Person eine FFP2-Maske tragen und
- einen Antigen-Schnelltest oder einen Molekulartest beim ersten Auftreten von Symptomen und, falls weiterhin Symptome auftreten, am fünften Tag nach dem letzten Kontakt durchführen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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