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» 14.02.2022
Einmalige und allumfassende Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder: das INPS-Rundschreiben
Sehr geehrter Kunde,
mit dem 1. März 2022 tritt das allgemeine Kindergeld in Kraft, wie es in der Gesetzesverordnung Nr. 230/2021 vorgesehen ist.
In seinem Rundschreiben Nr. 23 vom 9. Februar 2022 erläutert das INPS ausführlich alle relevanten Aspekte der Maßnahme: Anwendungsbereich, Anforderungen, ISEE, Kriterien für die Festlegung, Einreichung des Antrags, Beginn, Erhebung, Vereinbarkeit mit anderen Maßnahmen. Zudem wird auf die die Änderungen bei den Verpflichtungen als Steuersubstitut eingegangen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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