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» 28.04.2022

Archiv der Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen

Sehr geehrter Kunde, mit dem Europäischen Gesetz 2019 (L. 238/2021) wurden die Artikel 93, 94, 132 und 196 der italienischen Straßenverkehrsordnung geändert und Artikel 93-bis hinzugefügt. Die neue Regelung ist ab dem 18.03.2022 vollständig in Kraft.
Nach den neuen Vorschriften müssen in Italien ansässige Personen ihre Fahrzeuge innerhalb von drei Monaten mit italienischen Nummernschildern anmelden. Die Zulassung in Italien kann lediglich dann vermieden werden, wenn der Fahrer mit Wohnsitz in Italien nicht mit dem Eigentümer (mit Wohnsitz im Ausland) identisch ist; in diesem Fall muss ein vom Eigentümer unterzeichnetes, mit sicherem Datum versehenes Dokument mitgeführt werden, aus dem hervorgeht, in welcher Eigenschaft und für welchen Zeitraum der Fahrer das Fahrzeug nutzen darf. Wenn das Recht des Fahrers, das Fahrzeug zu nutzen, einen Zeitraum von 30 Tagen im Sonnenjahr überschreitet, auch wenn dieser nicht ununterbrochen ist, müssen der Titel und die Dauer der Nutzung in das neue, vom Öffentlichen Autoregisteramt (PRA) geführte Register namens Reve (Register der im Ausland zugelassenen Fahrzeuge) eingetragen werden.
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP Sas
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