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» 17.05.2022

200 EUR Inflationsprämie

Sehr geehrter Kunde, Die im Gesetzesdekret „D.L. Aiuti“ vorgesehene Prämie von 200 € wird den Arbeitnehmern und Rentnern automatisch mit der Gehalts- oder Rentenabrechnung für Juli gewährt.
Für abhängige Arbeitnehmer ist es dabei erforderlich, dass sie keine laufenden Renten beziehen und zu denjenigen gehören, die in den ersten vier Monaten des Jahres 2022 mindestens einen Monat lang von der im Haushaltsgesetz festgelegten Beitragsermäßigung profitiert haben. Die Leistung ist Arbeitnehmern mit einem monatlichen steuerpflichtigen Gehalt von bis zu 2.692 EUR vorbehalten (34.996 EUR pro Jahr, einschließlich des 13. Gehalts) Die Arbeitgeber gewähren den Arbeitnehmern die Prämie im Rahmen des Gehalts an und verrechnen sie dann ihrerseits mit den an das NISF/INPSs zu zahlenden Beträgen. Der Freibetrag von 200 Euro wird auch den Beziehern von Naspi und Dis-Coll im Juni 2022 und, mit der Juli-Tranche, den Empfängern des Grundeinkommens (reddito di cittadinanza) automatisch vom NISC/INPS anerkannt. 
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
 
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