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» 02.05.2022
Covid-19, Regelung der Maskenpflicht ab 01.05.2022
Sehr geehrter Kunde,
Gemäß der Verordnung des Gesundheitsministers vom 28. April 2022 und der Verordnung des Präsidenten der Provinz Nr. 13/2022 ändern sich ab dem 1. Mai die Regeln am Arbeitsplatz.
Insbesondere wird festgelegt, dass das Tragen von FFP2 - Atemschutzmasken in folgenden Fällen weiterhin verpflichtend ist:
- Zugang zu und Benutzung von folgenden Verkehrsmitteln: Flugzeuge für die gewerbliche Personenbeförderung; Schiffe und Fähren für die überregionale Personenbeförderung; Züge für die überregionale, Intercity-, Intercity-Nacht- und Hochgeschwindigkeits-Personenbeförderung; Busse für die Personenbeförderung;
- für öffentlich zugängliche Veranstaltungen, die in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungs- und Livemusiklokalen und anderen ähnlichen Einrichtungen stattfinden, sowie für Sportveranstaltungen und Wettkämpfe, die in geschlossenen Räumen stattfinden.
Auch für Arbeitnehmer, Nutzer und Besucher von Gesundheits-, Sozial- und Pflegeeinrichtungen, einschließlich Wohn- und Langzeitpflegeeinrichtungen, Seniorenresidenzen, Rehabilitationseinrichtungen und Altenwohnheimen, ist das Tragen von Atemschutzmasken verpflichtend.
In jedem Fall empfiehlt die Verordnung das Tragen von Masken an allen öffentlichen Orten in Innenräumen oder an öffentlich zugänglichen Orten.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
- Zugang zu und Benutzung von folgenden Verkehrsmitteln: Flugzeuge für die gewerbliche Personenbeförderung; Schiffe und Fähren für die überregionale Personenbeförderung; Züge für die überregionale, Intercity-, Intercity-Nacht- und Hochgeschwindigkeits-Personenbeförderung; Busse für die Personenbeförderung;
- für öffentlich zugängliche Veranstaltungen, die in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungs- und Livemusiklokalen und anderen ähnlichen Einrichtungen stattfinden, sowie für Sportveranstaltungen und Wettkämpfe, die in geschlossenen Räumen stattfinden.
Auch für Arbeitnehmer, Nutzer und Besucher von Gesundheits-, Sozial- und Pflegeeinrichtungen, einschließlich Wohn- und Langzeitpflegeeinrichtungen, Seniorenresidenzen, Rehabilitationseinrichtungen und Altenwohnheimen, ist das Tragen von Atemschutzmasken verpflichtend.
In jedem Fall empfiehlt die Verordnung das Tragen von Masken an allen öffentlichen Orten in Innenräumen oder an öffentlich zugänglichen Orten.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG