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» 13.07.2022

Beiträge für die Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung –Anträge müssen bis zum 31. August eingereicht werden

Sehr geehrter Kunde, die Anträge um Gewährung eines Beitrages für die Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung müssen innerhalb 31. August an den Arbeitsservice übermittelt werden.
Wir ersuchen diesbezüglich Arbeitgeber, welche Mitarbeiter mit Behinderung beschäftigen, die informative Seite des Arbeitsservice der Autonomen Provinz Bozen aufzusuchen:

http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1004880
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG

Anlage
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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