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» 26.07.2022
Kraftstoffbonus 200 €, Rundschreiben Nr. 27/E der Steuerbehörde vom 14.7.2022
Sehr geehrter Kunde,
im Anschluss an die Veröffentlichung des Rundschreibens Nr. 27/E14/7/2022 der Agenzia delle Entrate möchten wir Ihnen zusammenfassend weitere Erläuterungen zum Kraftstoffbonus von 200 € übermitteln:
1. Der Kraftstoffbonus (auch für LPG- und Elektrotankstellen) ist bis zu einem Höchstbetrag von 200,00 € beitrags- und steuerfrei.
2. Diese Befreiung ist für das Jahr 2022 vorgesehen, so dass die Belege (in Papierform oder elektronisch) den Arbeitnehmern bis zum 12.01.2023 zugestellt werden müssen;
3. Der Treibstoffbonus KANN AD PERSONAM GEGEBEN WERDEN (immer innerhalb der Höchstgrenze von 200 € pro Arbeitnehmer); es ist daher nicht erforderlich, dass der Gutschein allen Arbeitnehmern oder bestimmten Kategorien von Arbeitnehmern gegeben wird, um die Steuer- und Beitragsbefreiung in Anspruch nehmen zu können.
4. Die Begünstigung ist auf diejenigen Mitarbeiter beschränkt, die Einkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung beziehen (ohne dass dabei eine Höchstgrenze gelten würde); daher sind freiberufliche Mitarbeiter und Verwaltungsratsmitglieder bzw. Geschäftsführer davon ausgeschlossen.
5. Die Auszahlung des Treibstoffbonus‘ hat keinen Einfluss auf die Freigrenze für den Kauf von Fahrkarten, die für das Jahr 2022 auf 258,23 Euro festgelegt bleibt. Die beiden Zähler sind unabhängig voneinander, so dass die Überschreitung eines jeden Limits den Verfall der entsprechenden Begünstigung zur Folge hat, bezüglich derer die 258,23 Euro bzw. die 200,00 Euro überschritten hat.
6. Unter Beachtung der Regeln für die Umwandlung der Leistungsprämie in Sachwerte (also nach Wahl des Arbeitnehmers) können auch Tankgutscheine bis zu 200,00 Euro gewährt werden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
2. Diese Befreiung ist für das Jahr 2022 vorgesehen, so dass die Belege (in Papierform oder elektronisch) den Arbeitnehmern bis zum 12.01.2023 zugestellt werden müssen;
3. Der Treibstoffbonus KANN AD PERSONAM GEGEBEN WERDEN (immer innerhalb der Höchstgrenze von 200 € pro Arbeitnehmer); es ist daher nicht erforderlich, dass der Gutschein allen Arbeitnehmern oder bestimmten Kategorien von Arbeitnehmern gegeben wird, um die Steuer- und Beitragsbefreiung in Anspruch nehmen zu können.
4. Die Begünstigung ist auf diejenigen Mitarbeiter beschränkt, die Einkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung beziehen (ohne dass dabei eine Höchstgrenze gelten würde); daher sind freiberufliche Mitarbeiter und Verwaltungsratsmitglieder bzw. Geschäftsführer davon ausgeschlossen.
5. Die Auszahlung des Treibstoffbonus‘ hat keinen Einfluss auf die Freigrenze für den Kauf von Fahrkarten, die für das Jahr 2022 auf 258,23 Euro festgelegt bleibt. Die beiden Zähler sind unabhängig voneinander, so dass die Überschreitung eines jeden Limits den Verfall der entsprechenden Begünstigung zur Folge hat, bezüglich derer die 258,23 Euro bzw. die 200,00 Euro überschritten hat.
6. Unter Beachtung der Regeln für die Umwandlung der Leistungsprämie in Sachwerte (also nach Wahl des Arbeitnehmers) können auch Tankgutscheine bis zu 200,00 Euro gewährt werden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG